Verkehrssicherheit erhöhen! Positionspapier zur StVO-Novellierung
"Verkehrssicherheit erhöhen - Höchstgeschwindigkeit für Lkw auf geeigneten Außerortsstraßen auf 80 km/h anheben" - Gemeinsames Positionspapier der Bundesverbände AMÖ, BGL, BPEX, BWVL und DSLV.
Die unterzeichnenden Verbände fordern im Rahmen der aktuellen Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die zulässige Höchstgeschwindigkeit von derzeit 60 km/h für schwere Güterkraftfahrzeuge einschließlich Sattelkraftfahrzeugen und Lkw-Anhänger-Kombinationen auf geeignet ausgebauten Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften auf 80 km/h anzuheben.
Ausgangslage
Die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung führt auf vielen einbahnigen Außerortsstraßen dazu, dass schwere Lkw gegenüber dem übrigen Verkehr deutlich langsamer unterwegs sind und dadurch zu Überholvorgängen Anlass geben. Gerade auf Strecken, auf denen bereits heute eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h angeordnet ist, können Lkw nicht mit dem Verkehrsfluss mitschwimmen, obwohl Infrastruktur und Straßenführung dies grundsätzlich zulassen. Die Folge sind Kolonnenbildungen, steigender Überholdruck und gefährliche Überholmanöver.
Die StVO differenziert bereits heute nach Fahrzeugmasse, Fahrzeugkombination und Ausbauzustand: Auf gewöhnlichen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Solofahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 bis 7,5 Tonnen grundsätzlich 80 km/h fahren; für Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen sowie grundsätzlich für Kraftfahrzeuge mit Anhänger gelten 60 km/h. Auf Autobahnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für schwere Güterkraftfahrzeuge und übliche Güterkraftfahrzeugkombinationen bereits heute 80 km/h.
Das überörtliche Straßennetz umfasst 37.719 km Bundesstraßen – davon 34.171 km einbahnig und 3.548 km zweibahnig – sowie 86.602 km Landes-/Staatsstraßen (Stand: 1. Januar 2025; BMV, Längenstatistik der Straßen des überörtlichen Verkehrs). Die Größenordnung unterstreicht, dass eine straßenklassenübergreifende und bundesweit einheitliche Regelung erforderlich ist.
Zusammenfassung Positionspapier - wichtigste Punkte:
- Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Lkw auf 60 km/h auf einbahnigen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften macht diese zu vermeidbaren Verkehrshindernissen und erhöht den Druck zu gefährlichen Überholmanövern.
- Eine Anhebung auf 80 km/h kann auf geeignet ausgebauten Streckenabschnitten den Überholdruck reduzieren, den Verkehrsfluss harmonisieren und moderne Fahrzeugtechnik angemessen berücksichtigen.
- Die anstehende StVO-Novellierung bietet die Chance, eine überholte Regelung an die heutigen verkehrlichen Realitäten anzupassen und die zulässige Höchstgeschwindigkeit für schwere Güterkraftfahrzeuge einschließlich Sattelkraftfahrzeugen und Lkw-Anhänger-Kombinationen auf geeignet ausgebauten Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften auf 80 km/h anzuheben und hierfür bundesweit einheitliche, straßenklassenübergreifende Kriterien festzulegen.